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Keine weiteren Sperrzonen auf dem Bielersee und sofortige Unterbrechung der aktuellen Revision zugunsten Planung Gesamtsystem Bielersee

Wir fordern den Kanton auf, die aktuelle Revision der Naturschutzbeschlüsse am Bielersee (Seestrand Lüscherz sowie Aaredelta Hagneck) per sofort zu unterbrechen, bis alle übrigen Schutzbeschlüsse sowie der Sachplan Seeverkehr vereinheitlicht als Gesamtsystem Bielersee geplant sind. 

Es dürfen keine weiteren Schutzzonen am und auf dem Bielersee geplant werden, weil der Mensch die verbleibenden Naherholungsgebiete ebenfalls benötigt.


Begründung:

Eine Planung Gesamtsystem Bielersee hat folgende Vorteile:

  • Es bringt einheitliche Klarheit für Gemeinden und die verschiedenen kantonalen Ämter und gibt der Bevölkerung ein einheitliches Bild, was geplant ist und was verboten wird.
  • Die einmalige Publikation der Planung Gesamtsystem Bielersee spart Kosten anstelle mehrerer Publikationen der einzelnen Beschluss-Vollzüge.
  • Den Gemeinden und betroffenen Organen bleibt die nötige Zeit für ordentliche und zukunftsgerichtete Planungen unter Berücksichtigung aller Nutzer am, auf und rund um den Bielersee.
  • Die nun aufgelegten Revisionen sind zu einschneidend für alle Seenutzer. Ein Nutzen der Uferzone (<300m) wäre in weiten Bereichen nicht mehr möglich. Für Schwimmer, Badegerät-Nutzer wie auch für Stand-Up-Paddler würde es zu gefährlich, weil sie sich auf das offene Gewässer begeben müssten.
  • Die Binnenschifffahrtsverordnung regelt schweizweit, in welchen Bereichen sich welche Nutzer bewegen dürfen. Dies soll nicht durch neue Schutzzonen geändert werden.


Zusatzinfo:

Der Kanton Bern will die Schutzbeschlüsse für die Naturschutzgebiete am Bielersee drastisch anpassen. Diese Änderungen betreffen sowohl Bootsfahrende und Standup-PaddlerInnen, Schwimmer wie Erholungssuchende an mehreren Orten entlang des Bielersees.

Die Sperrzone für SUP, Freizeitboote (mit und ohne Antrieb) und Schwimmer soll auf die ganze Uferzone (300m vom Land aus) ausgedehnt werden. Rund 15 % der heutigen Seezugänge am Südufer sollen gesperrt werden. Einige bestehende Naturschutzgebiete sollen ausgedehnt und der Mensch daraus ferngehalten werden.

Den Anfang bilden nun die Gebiete um Lüscherz, Hagneck und Täuffelen-Gerolfingen. Beim gutbesuchten Seezugang an der Mündung des Hagneck-Kanals soll der Zutritt zum Wasser verunmöglicht werden. Stattdessen soll dort ein geschlossener Beobachtungsort für Vogelliebhaber gebaut werden. Beliebte Ankerplätze im Flachwasser sollen gänzlich verboten werden.

Damit soll einerseits die Natur vor Menschen geschützt, andererseits sollen auch Einheimische an heute noch zugänglichen Orten komplett ausgeschlossen werden. Der Grundgedanke der Überarbeitung ist die strikte Trennung zwischen Nutzzonen und Schutzzonen am Bielersee, wie es das Bundesgesetz für Natur- und Heimatschutz verlangt.

Wir denken, was uns bisher gelungen ist, nämlich das respektvolle Miteinander von Natur und Mensch, soll auch zukünftig möglich bleiben. Wir wollen nicht getrennt werden!


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Artikel 33 der Bundesverfassung